Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 158 Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
Stand: 17.06.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/158#abs-1 (1) Ein schwerbehinderter Mensch, der auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 oder 4 beschäftigt wird, wird auf einen Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen angerechnet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/158#abs-2 (2) Ein schwerbehinderter Mensch, der in Teilzeitbeschäftigung kürzer als betriebsüblich, aber nicht weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt wird, wird auf einen Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen angerechnet. Bei Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf weniger als 18 Stunden infolge von Altersteilzeit oder Teilzeitberufsausbildung gilt Satz 1 entsprechend. Wird ein schwerbehinderter Mensch weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt, lässt die Bundesagentur für Arbeit die Anrechnung auf einen dieser Pflichtarbeitsplätze zu, wenn die Teilzeitbeschäftigung wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/158#abs-3 (3) Ein schwerbehinderter Mensch, der im Rahmen einer Maßnahme zur Förderung des Übergangs aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 5 Absatz 4 Satz 1 der Werkstättenverordnung) beschäftigt wird, wird auch für diese Zeit auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze angerechnet.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/158#abs-4 (4) Ein schwerbehinderter Arbeitgeber wird auf einen Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen angerechnet.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/158#abs-5 (5) Der Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheins wird, auch wenn er kein schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch im Sinne des § 2 Absatz 2 oder 3 ist, auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 158 SGB IX →
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Nach Gewicht
- BSG, 29.03.2022 – B 11 AL 30/21 RSchwerbehindertenrecht - Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber - Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen - Zulassung der Anrechnung bei Teilzeitbeschäftigung von weniger als 18 Stunden wöchentlich - Antragserfordernis - Zulassung der Anrechnung für die Vergangenheit
- BAG, 20.03.2018 – 1 ABR 66/16Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle ZuständigkeitZitiert von 1
- BAG, 20.03.2018 – 1 ABR 76/16Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle ZuständigkeitZitiert von 1
- BAG, 20.03.2018 – 1 ABR 57/16Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit
- BAG, 20.03.2018 – 1 ABR 56/16Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit
- BAG, 20.03.2018 – 1 ABR 11/17Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle ZuständigkeitZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 21.03.2023 – 7 L 1707/22Zitiert von 1
- BFH, 27.02.2020 – V R 10/18 · Integrationsprojekt als ZweckbetriebZitiert von 2
- BAG, 20.03.2018 – 1 ABR 36/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 158 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.06.2021 Ausfertigung
§ 158 geändert durch Artikel 8 Abs. 5 des Gesetzes vom 16. Juni 2021 (BGBl. I 1810)
BGBl. 2021 I S. 1810
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02.06.2021 Ausfertigung
§ 158 eingefügt und neu gefasst durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I 1387)
BGBl. 2021 I S. 1387
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